125 m² Villa

Cristelo

Villa 297

Cristelo

Objekt:

  • Villa
  • 125m2
  • 2
  • 2
  • 4
  • Haustiere: nein

Ausstattung:

Beschreibung

Willkommen in Ihrem modernen Rückzugsort in Moledo, nur wenige Schritte entfernt von den goldenen Sandstränden einer der schönsten Küsten im Norden Portugals. Diese elegante Villa mit 2 Schlafzimmern verbindet zeitgenössische Architektur mit der Ruhe des Küstenlebens. Große bodentiefe Fenster durchfluten das Innere mit natürlichem Licht und bieten einen ungehinderten Blick auf die umliegende grüne Landschaft. Draußen erwartet Sie ein privater Pool – perfekt, um sich an warmen Tagen abzukühlen oder ruhige Abende unter dem Sternenhimmel zu genießen.

Dank ihrer idealen Lage ist die Villa nur wenige Gehminuten vom Strand von Moledo entfernt – bekannt für seine natürliche Schönheit und hervorragenden Bedingungen zum Surfen und Kitesurfen. In der Umgebung finden Sie charmante Cafés, lokale Fischrestaurants, Wanderwege und einfachen Zugang zur historischen Stadt Caminha, die nur eine kurze Autofahrt entfernt ist. Ob Entspannung oder Abenteuer – diese Villa ist der perfekte Ausgangspunkt für einen unvergesslichen Aufenthalt an der atemberaubenden Atlantikküste Portugals.

Unterkunft
Einstöckiges Haus
Großzügiger Wohn- und Essbereich mit bequemer Sitzgelegenheit, Kabel-TV und WLAN. Esstisch mit Platz für bis zu 6 Personen. Voll ausgestattete Küche. Große Glastüren führen auf die vordere Terrasse – ideal für Mahlzeiten im Freien mit herrlichem Meerblick. Duschbad.

Ein Schlafzimmer mit Doppelbett und angrenzendem Duschbad. Hauptschlafzimmer mit Doppelbett und eigenem Bad (Dusche). Beide Schlafzimmer verfügen über große Glastüren mit Zugang zur vorderen Terrasse.

Außenbereich
Gepflegter Garten, Sonnenterrasse mit Liegestühlen und Grill – perfekt für Mahlzeiten im Freien. Privater Swimmingpool (8 m x 2,15 m, Tiefe 1 m). Waschküche und überdachter Parkplatz.


KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

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