
340 m² Villa
VenadeVilla 271
Venade
Objekt:
- Villa
- 340m2
- 3
- 3
- 6
- Haustiere: nein
Ausstattung:
Beschreibung
In ruhiger Lage etwas außerhalb der schönen Stadt Caminha liegt diese schöne Villa mit herrlichem Blick auf die bewaldeten Hänge.
Die geräumige Villa ist geschmackvoll und elegant eingerichtet und erfüllt die höchsten Standards. Die Unterkunft ist geräumig und es herrscht eine offene und luftige Atmosphäre in der Villa. Die Möbel wurden sorgfältig ausgewählt, um sowohl Komfort als auch Harmonie zu gewährleisten. Das Wohnzimmer blickt auf eine schöne, überdachte Terrasse, auf der Sie im Freien essen können. Nehmen Sie ein erfrischendes Bad im privaten Swimmingpool und genießen Sie die Aussicht von der Terrasse aus mit einem kühlen Getränk Ihrer Wahl.
Obwohl das Haus auf dem Lande liegt, sind die meisten Einrichtungen in der Nähe. Das örtliche Geschäft im Dorf ist 1 km entfernt. Caminha, eine kleine und schöne Stadt mit schönen Gebäuden aus dem 15. und 16. Jahrhundert, liegt etwa 4 km entfernt. Von Caminha aus sind auch Tagesausflüge nach Spanien sehr gut möglich. Eine Fähre verbindet die beiden Ufer des Flusses Minho. Die Sandstrände von Moledo und Afife sind leicht mit dem Auto zu erreichen, aber Sie können auch mit dem Zug vom Bahnhof in Caminha anreisen. In unmittelbarer Nähe werden verschiedene sportliche Aktivitäten wie Reiten, Rafting und Kanufahren angeboten. Ein hervorragender 18-Loch-Golfplatz liegt in den Hügeln außerhalb der römischen Stadt Ponte de Lima, etwa 40 Autominuten entfernt.
Unterkunft
Einstöckige Villa
Diese geschmackvoll gestaltete einstöckige Villa bietet Komfort, Großzügigkeit und Stil in allen Bereichen. Die voll ausgestattete Küche verfügt über einen Frühstückstisch – ideal für ungezwungene Mahlzeiten – und befindet sich direkt neben dem Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine.
Das großzügige Wohnzimmer bietet eine gemütliche Sitzecke mit Sofas und Kabel-TV, perfekt zum Entspannen. Der Essbereich bietet Platz für bis zu sechs Personen und eignet sich hervorragend für Familienmahlzeiten oder geselliges Beisammensein.
Große Terrassentüren führen auf eine überdachte Terrasse, die direkt zum privaten Swimmingpool führt und einen schönen Ausblick auf die Umgebung sowie den privaten Garten bietet.
Die Villa verfügt über drei Doppelzimmer: Zwei davon haben ein eigenes Duschbad, während die Mastersuite über ein privates Badezimmer mit Badewanne verfügt.
Außenbereich
Großzügiger Garten, Sonnenterrasse und Rasen. Ausgezeichnete Grillplatz perfekt für Mahlzeiten im Freien. Privates Schwimmbad m X m und die Tiefe ist von m bis Meter. Autoparkplatz auf dem Grundstück.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
Die geräumige Villa ist geschmackvoll und elegant eingerichtet und erfüllt die höchsten Standards. Die Unterkunft ist geräumig und es herrscht eine offene und luftige Atmosphäre in der Villa. Die Möbel wurden sorgfältig ausgewählt, um sowohl Komfort als auch Harmonie zu gewährleisten. Das Wohnzimmer blickt auf eine schöne, überdachte Terrasse, auf der Sie im Freien essen können. Nehmen Sie ein erfrischendes Bad im privaten Swimmingpool und genießen Sie die Aussicht von der Terrasse aus mit einem kühlen Getränk Ihrer Wahl.
Obwohl das Haus auf dem Lande liegt, sind die meisten Einrichtungen in der Nähe. Das örtliche Geschäft im Dorf ist 1 km entfernt. Caminha, eine kleine und schöne Stadt mit schönen Gebäuden aus dem 15. und 16. Jahrhundert, liegt etwa 4 km entfernt. Von Caminha aus sind auch Tagesausflüge nach Spanien sehr gut möglich. Eine Fähre verbindet die beiden Ufer des Flusses Minho. Die Sandstrände von Moledo und Afife sind leicht mit dem Auto zu erreichen, aber Sie können auch mit dem Zug vom Bahnhof in Caminha anreisen. In unmittelbarer Nähe werden verschiedene sportliche Aktivitäten wie Reiten, Rafting und Kanufahren angeboten. Ein hervorragender 18-Loch-Golfplatz liegt in den Hügeln außerhalb der römischen Stadt Ponte de Lima, etwa 40 Autominuten entfernt.
Unterkunft
Einstöckige Villa
Diese geschmackvoll gestaltete einstöckige Villa bietet Komfort, Großzügigkeit und Stil in allen Bereichen. Die voll ausgestattete Küche verfügt über einen Frühstückstisch – ideal für ungezwungene Mahlzeiten – und befindet sich direkt neben dem Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine.
Das großzügige Wohnzimmer bietet eine gemütliche Sitzecke mit Sofas und Kabel-TV, perfekt zum Entspannen. Der Essbereich bietet Platz für bis zu sechs Personen und eignet sich hervorragend für Familienmahlzeiten oder geselliges Beisammensein.
Große Terrassentüren führen auf eine überdachte Terrasse, die direkt zum privaten Swimmingpool führt und einen schönen Ausblick auf die Umgebung sowie den privaten Garten bietet.
Die Villa verfügt über drei Doppelzimmer: Zwei davon haben ein eigenes Duschbad, während die Mastersuite über ein privates Badezimmer mit Badewanne verfügt.
Außenbereich
Großzügiger Garten, Sonnenterrasse und Rasen. Ausgezeichnete Grillplatz perfekt für Mahlzeiten im Freien. Privates Schwimmbad m X m und die Tiefe ist von m bis Meter. Autoparkplatz auf dem Grundstück.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.